Leistungsphasen
Zu dieser Zusammenstellung gehören unter anderem die Architektenpläne wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die korrekt ausgefüllten behördlichen Formulare, die generelle Baubeschreibung, Nachweise zur Statik und Energieeffizienz und noch viele andere Sachen. Dieses gesamte Paket heisst dann Bauantrag und darf nur von sogenannten vorlageberechtigten Architekten und Ingenieuren beim Bauamt eingereicht werden. Der dann hoffentlich genehmigte Entwurf gilt als Grundlage für die nächste Phase: die Ausführungsplanung.